Rechtliche Auswirkungen von nicht eingetragenem Chip-Tuning

 

Seit es Zulassungsvorschriften in Deutschland gibt, stellt sich die Frage nach den rechtlichen Auswirkungen von nicht TÜV-abgenommenen Veränderungen am Kfz. Dazu ein paar Thesen mit rechtlicher Beleuchtung der wirklichen Hintergründe.

"Bei Chip-Tuning erlischt die ABE"....

das ist klar dann richtig, wenn es für diesen Umbau kein Mustergutachten oder eine ABE gibt. Bei einer ABE ist diese mit dem Fahrzeug mitzuführen, bei einem Mustergutachten muß der Einbau entsprechend dem Gutachten vom TÜV noch überprüft werden und bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere übernommen werden. Erst dann ist alles ok.

Sind also die Kennfelder, die sich bei der ursprünglichen Abnahme des Fahrzeuges durch den Hersteller im Fahrzeug befunden haben, geändert (was ja sonst zu keiner Leistungssteigerung führen würde), ist die ABE damit erloschen, wenn es keine zusätzliche für das Chip-Tuning gibt oder ein Mustergutachten dazu vorgelegt wird.

"Dann erlischt aber auch der Versicherungsschutz"...

so einfach ist das hier nicht. Z.B. kann der Fahrer mit dem Fahrzeug auf dem Weg zum TÜV zur Abnahme sein. Dann darf er diesen -einen- Weg z.B. mit dem Fahrzeug so zurücklegen. Wird man aber sonntags aufgegriffen, wirkt diese Argument kaum!

Die Versicherer haben hierzu einheitliche Regelungen: Bei -nicht angezeigten bzw. genehmigten- Gefahrerhöhungen durch den Versicherten können Sie ich auf ein Leistungsverweigerungsrecht im Innenverhältnis berufen, wenn diese Gefahrerhöhung ursächlich für den Schaden war (§§ 23 i.V. m. 26 Abs 3 Versicherungsvertragsgesetz). Das heißt klar und deutlich, dass die Leistungssteigerung durch das Chip-Tuning Ursache des Unfalls gewesen sein muß (ist ja auch logisch, dass die Versicherung dann frei wird!) und dann wird von der Versicherung vom Verursacher/Versicherungsnehmer höchstens bis zu 5000 € von der an den Geschädigten regulierten Summe zurückverlangt. Bei einem Rechts-vor-links-Verstoß dürfte es aber völlig egal sein, welche Software im Motorsteuergerät gerade ist!

Das betrifft alles die Haftpflicht! Beim Kaskoschutz kann sich der Versicherer überlegen, ob und was er an eigenen Schäden reguliert, wenn der Versicherungsnehmer die Leitungssteigerung nicht angegeben hat und diese entdeckt wird.

"Aber strafbar ist es schon, mit so einem Auto im Straßenverkehr zu fahren?"...

ist mit bloßem Chip-Tuning wohl kaum der Fall! Strafbar ist der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr. Das kann z.B. der Fall sein, wenn man ein Auto benutzt, um mit diesem jemanden zu bedrohen. Oder man fährt mit einem Fahrzeug ohne Zulassung für den Straßenverkehr oder mit bereits von der Versicherung gekündigtem Vertrag auf öffentlichen Wegen. Das war z.B. bei den Pocket-Bikes so, die man nicht zulassen konnte. Oder man fährt mit Saison-Kennzeichen außerhalb der erlaubten Zeit. Da weiß man aber auch, dass man etwas macht, was nicht geht und betreibt das vorsätzlich. Klar starfbar

Beim Chip-Tuning wird man jedoch bei Erlöschen der ABE sich nur einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen, die mit einer Verwarnung von 50 € und 3 Punkten (bis zum 01.05.2014) und danach wohl mit einem Punkt in Flensburg geahndet wird (Bußgeldkatalog). Das Fahrzeug ist ja zulassungsfähig und noch versichert, bis es gekündigt wird.

"Die Hersteller-Garantie ist jedoch weg"...

das ist dann richtig, wenn das Chip-Tuning Wirkungen an Motor oder Antriebsstrang gezeigt hat. Löcher im Kolben oder überlastete Getriebe mit entsprechenden Schäden sind den Herstellern schon bekannt, soweit sie auf Chip-Tuning zurückzuführen sind. Der Rest der Garantie ist aber davon nicht ursächlich betroffen und kann demnach vom Hersteller nicht verweigert werden.

Es gibt aber auch Hersteller wie z.B. BMW, die gar keine Garantie geben. Die da gewährte Sachmängelhaftung nach Gesetz ist ein Anspruch des Käufers auf Mängelfreiheit der Bauteile bei Übergabe, so dass da im Einzelfall geprüft werden muß, ob der Mangel und das Chip-Tuining überhaupt im Zusammenhang stehen. Hier kann die Sachmangelhaftung per se nicht vom Hersteller mit dem Hinweis auf Chip-Tuning verweigert werden.