Rechtsanwaltskanzlei Jörg Helmling

Die Rechtsanwaltskanzlei Helmling wurde 1999 von Jörg und Silke Helmling gegründet. Letztere ist im Jahr 2007 ausgeschieden.

Jörg Helmling war nach einer Hospitanz bei der EU-Kommission als Geschäftsführer beim Verband des Kfz-Gewerbes Bayern  auch bereits mehr als 10 Jahre tätig, als die gemeinsame Kanzlei gegründet wurde. Daher kam eine umfangreiche Erfahrung im Kfz- und Tankstellenrecht. Daneben fungiert er noch als Seminarleiter für einige namhafte Hersteller und Teilelieferanten und schreibt regelmäßig Artikel für Fachblätter.

Durch private Kontakte aus Studienzeit und durch Freundschaften ist im Jahr 2008 die Verbindung mit einer Rechtsanwaltskanzlei in Spanien und Indonesien aufgebaut worden. Diese Kontakte sollen einerseits die möglichen Sprachbarrieren zu überbrücken helfen, wie auch kompetente Beratung unter Berücksichtigung der regionalen Gesetzmäßigkeiten absichern.

Durch die persönlichen Verbindungen ist gewährleistet, dass der Mandant sich auf eine gewissenhafte Beachtung seiner Interessen verlassen kann.

Beide Kooperationspartner in Spanien und Indonesien sind deutschsprachig, so dass auch diesbezüglich keine Probleme zu erwarten sind.

Rechtsanwalt Helmling nimmt die Mandate in Deutschland an und sichtet die Fälle. Danach wird mit den Kooperationspartnern das weitere Vorgehen besprochen.

Um im Rahmen der Seminarinhalte nicht nur juristische Empfehlungen ohne Praxisbezug zu vermitteln, "schraubt" Herr Helmling auch selbst und betreut eigene Kunden im Rahmen von Fahrzeugreparaturen. Der Link "Lotus" mag hier Einblicke ermöglichen.

Die Tätigkeiten im Tankstellenrecht decken alle Interessen und Belange der Tankstellenpächter ab. Dabei geht es um den Handelsverteterausgleichsanspruch nach § 89 b HGB, wie auch sonst um die rechtlichen und tatsächlichen Auseinandersetzungen mit den Mineralölgesellschaften. Hier kann Herr Rechtsanwalt Helmling inzwischen auf 20 Jahre Berufserfahrung in dieser Branche zurückgreifen.

Im Kfz-Bereich ist es die Fachkunde und die Erfahrung von ebenfalls 20 Jahren mit Gewährleistungsansprüchen, Garantieabwicklungen und der Sachmängelhaftung beim Autokauf oder bei der Werkstattarbeit. Herr Helmling vertritt dabei Werkstätten, wie auch Kunden.

Ein weiteres Feld der rechtlichen Beratung ist die Unfallschadensabwicklung, die Herr Helmling auch schon seit 10 Jahren praktiziert. Die Auseinandersetzung mit Kfz-Haftpflichtversicherungen ist seither auch sein "täglich Brot".